Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht Berlin Schöneberg

Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht

Mietvertrag, WEG Gemeinschaft

Mietvertrag für Wohnen und Gewerbe, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Mietminderung, Eigenbedarf oder Kündigung. Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer gem. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Anfechtung von Beschlüssen. Ich berate Sie gern.

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Das Mietrecht unterscheidet zwischen Vertragsverhältnissen für Wohnraum und Gewerbe. Mietverhältnisse über Wohnraum enthalten Vorschriften, die den Wohnungsmieter in gewissem Umfang vor dem Verlust der Wohnung schützen. Mietverträge über Wohnraum sind durch die Mietgesetze in vielen Punkten reglementiert. Diese unterliegen stärkerer Kontrolle der Vertragsklauseln durch die Gerichte als Mietverträge über Gewerberaum. 

Dem Vermieter wird bei Wohnungen wie Gewerberäumen ein Recht zur Kündigung zugesprochen, wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält, insbesondere wenn die Miete nicht oder unregelmäßig gezahlt wird.

Mietrecht

Gegenstand des Mietrechts ist das Objekt, sind die Mieträume, welche der vertraglichen Festlegung entsprechen müssen. Es folgt die Festlegung per Gesetz und Mietvertrag, wie die Mietsache genutzt werden darf - oder muss. Nutzungspflichten finden sich in Gewerbemietverträgen. Nicht zuletzt geht es um die Mietkosten als der Miete (Nettokaltmiete), zuzüglich sogenannter Betriebskosten, welche auf die Miete als Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Bestimmte Betriebskosten wie Kalt- und Warmwasser sowie Heizkosten können oder müssen nach Verbauch erfasst und abgerechnet werden, wobei unterschiedliche Abrechnungsschlüssel maßgeblich sein können.

Das Mietrecht hat den Gebrauch der Mietsache zum Gegenstand. Das Pachtrecht räumt dazu noch das Recht ein, gewinnbringenden Nutzen aus dem Pachtobjekt zu ziehen, z.B. durch die Pacht einer Gaststätte.

Wohnungseigentumgsrecht

Das Recht des Wohnungeigentums unterscheidet grob Wohnungseigentum mit Teileigentum, davon das Gemeinschaftseigentum und die Sondernutzungsrechte. Die Erscheinungsform von Wohneigentum kann ein klassisch in Wohnungen aufgeteiltes Wohnhaus sein oder eine Reihenhaussiedlung.  

Regelungen

Regelungen über das Wohnungseigentum finden sich neben dem Gesetz in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und in den Beschlüssen der Eigentümer. Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt seit dem 1. Juli 2007 für dieses Rechtsgebiet die Verfahrensordnung der Zivilprozessordnung (ZPO). Zuvor unterstand es der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Das mag theoretisch zu einer Verkürzung der Verfahren bei gleichzeitig höherer Kostenbelastung führen.

Verstärkte Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft

Unter vielen Änderungen wurde die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft erheblich verstärkt. Gefasste Beschlüsse müssen daher jetzt sehr aufmerksam geprüft werden, und das in einer kurz bemessenen Anfechtungsfrist. Für Kaufinteressenten ist es unerlässlich, vor dem Erwerb die gesamten Beschlüsse genau zu prüfen. Diese können nach aktuellem Rechtsstand nicht mehr nur einfache Gebrauchsregelungen und Abrechnungsfragen betreffen, sondern können tief in die Gemeinschaftsordnung eingreifen oder gar in Regelungen der Teilungserklärung.